Für die direkte Montage auf dem Ansaugschlauch bzw. Luftmengenmesser.
Durch das im Deckel befindliche Baumwollfiltermaterial strömt die Luft und erhöht den Luftdurchlass.
X-Stream Luftfilter haben daher einen noch besseren Luftdurchsatz.
Der Luftstrom durch den Deckel hilft beruhigte Luft von der Seite in den Filter zu
saugen. Die extra Luft fließt in den Ansaugtrakt, genau dorthin wo Sie sie haben wollen.
Alle X-Stream Luftfilter sind in der Farbausführung
schwarz lieferbar. Die außergewöhnliche Optik des X-Stream Luftfilters,
speziell des Filterdeckels, lässt Ihr Fahrzeug zum "SHOW CAR" werden.
Benutzen Sie bitte folgendes Auswahlmenü um zu prüfen, ob es einen Filter mit den von Ihnen benötigten Abmaßen mit dem entsprechenden Flanschdurchmesser gibt:
X-Stream Filter sind für viele Anwendungen einsetzbar. Die vielen unterschiedlichen
Flanschdurchmesser und Abmaße lassen einen Einsatz in fast jedem Motorraum zu. Alle Filter werden mit besonders haltbarem Gummiflansch hergestellt und der Flansch ist +/- 2 mm dehnbar.
Der Filter wird mittels beiliegender Schelle
befestigt. K&N X-Stream Luftfilter sind erhältlich in zylindrischer, konischer oder
Trichter-Form. Da bei dem X-Stream Luftfilter auch Luft durch den Deckel einströmt, kann
ein im Vergleich zu einem Filter mit einem geschlossenen Deckel bis zu 25% kleinerer
Filter bei identischem Luftdurchsatz verbaut werden. Dieses ist dann von Vorteil, wenn
wenig Platz für den Filter im Motorraum vorhanden ist.
Achtung Diesel Fahrer, der Einbau
unseres neuen X-Stream Filters wird Ihrem Motor extra Frischluft geben. Besseres
Ansprechverhalten, reduzierter Schadstoffausstoß und verringerter Verbrauch bei
reduzierten Wartungskosten werden die Folge sein.
Für den Motorsportler sind X-Stream
Filter von uns für Gelände-Motorräder, Buggies, Karts und viele vergaserbestückte
Rennfahrzeuge lieferbar. Unsere ständige Verpflichtung zur Forschung und Entwicklung hat
einen Luftfilter für den Sport entwickelt, der bei seinem legendären Staubschutz einen
noch besseren Luftdurchsatz hat.
Im Bereich der StVZO nicht zulässig.
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